Netzeinspeisung

Datenerhebung EEG - Meldung von EEG-Anlagen an die Bundesnetzagentur

Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sind seit dem 01.08.2014 gemäß § 3 Anlagenregisterverordnung (AnlgRegV) gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 und 3 AnlgRegV registrieren zu lassen, wenn sie:

  • eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage aufgrund eines Bundesgesetzes erhalten haben,
  • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
  • eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
  • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
  • ihre Anlage endgültig stilllegen,
  • als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
  • erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.

Meldungen sind mit dem Meldeformular möglich und müssen drei Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage gemacht werden. Photovoltaikanlagen müssen weiterhin unter Verwendung des PV-Meldeportals der Bundesnetzagentur gemeldet werden; eine Ausnahme hiervon gilt für PV-Freiflächenanlagen, die unter Verwendung des Formulars des Anlagenregisters gemeldet werden müssen.

Den Zugang zum Meldeportal der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) finden Sie unter: www.marktstammdatenregister.de

Anmeldung Photovoltaikanlagen im Netzbereich der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH

Für die Anmeldung ihrer Photovoltaikanlage im Netzbereich der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH stellen wir Ihnen ein Formular zum download bereit. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH z. Hd. des technischen Leiters.

Netzeinspeisung Strom

Veröffentlichungspflicht der Einspeisungen in das Elektrizitätsnetz der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG:

Wir verweisen auf die durch den Übertragungsnetzbetreiber 50HertzTransmission GmbH veröffentlichten Daten.
Diese können Sie unter http://www.50hertz.com/de/2675.htm abrufen.

Die Verlinkung zur Homepage des Übertragungsnetzbetreibers genügt nach Auffassung der Bundesnetzagentur einer umfassenden Erfüllung der Veröffentlichungspflichten lt. § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG durch den Verteilnetzbetreiber.
Die 50Hertz Transmission GmbH hat einer Verlinkung durch die Verteilnetzbetreiber zugestimmt.