Mehr- und Mindermengen

Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten diese Differenzmenge.
Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten in Rechnung.
Für die Abrechnung der jährlichen Abweichung zwischen der an einer Entnahmestelle ohne registrierende 1/4-h-Leistungsmessung (Jahresmehr- und Jahresmindermengen) vorgesehenen und der tatsächlichen verbrauchten Energie von Entnahmestellen ohne registrierende 1/4-h-Leistungsmessung (Jahresmehr- und Jahresmindermengen) berechnet die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis.
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind diese einheitlichen Preise für Mehr- und Mindermengen durch die Netzbetreiber im Internet zu veröffentlichen.
Wie in Abschnitt 4 des VDN-Praxisleitfadens zur Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und –mindermengen vom 28.09.2007 beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die durch den BDEW (ehemals VDN) veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Werte wurden gemäß Abschnitt 4.2 des genannten Praxisleitfadens auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de) und normierter Lastprofile berechnet. Alternativ können Netzbetreiber die Preise gemäß anderer Kalkulationsverfahren ermitteln (vgl. Praxisleitfaden Abschnitt 4).
Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH macht von der erstgenannten Handlungsoption Gebrauch und zieht zur Mehr- und Mindermengenabrechnung die durch den BDEW veröffentlichten Preise gemäß Abschnitt 4.2 heran.

Zur Veröffentlichung des BDEW